Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung im Fachbereich Musik in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den fachlichen Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss im Fachbereich Musik erworben haben; wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie zumindest die Ausbildungsmöglichkeiten für Ihr Instrument bzw. Fach in Ihrem Herkunftsland ausgeschöpft haben.

Was wird gefördert?

In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen deutschen Musikhochschule Ihrer Wahl folgende Studien absolvieren:
  • Ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss. Die Förderung postgradualer Studien ist möglich im so genannten 2. Zyklus (in der Regel viersemestriger Master) oder in einem in der Regel zweisemestrigen 3. Zyklus (Konzertexamen, Meisterklasse oder künstlerische Promotion).
  • Ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium), entweder als Teil eines Studiums an der Heimathochschule, in dem ein Auslandsaufenthalt in Deutschland vorgesehen ist oder als Teil eines eigenständigen Projektes oder vertiefenden Studiums bei einer Hochschullehrkraft in Deutschland. Die Verbindung zu einer künstlerischen Hochschule in Deutschland muss gegeben sein und ist mit der Betreuungszusage nachzuweisen.
Eine Anschlussfinanzierung für ein bereits in Deutschland begonnenes Master-/Aufbaustudium kann nicht gewährt werden.

Sollte Ihr Master- oder Aufbaustudiengang einen Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorsehen, kann dieser Aufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
  • Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
  • er findet nicht im Heimatland statt, und
  • er beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit (bei Joint- und Double-degree-Studiengängen bis 50%, sofern dies in der Studienordnung vorgesehen ist). Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.

Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Musikwissenschaft und Musikpädagogik bzw. für Musikerinnen und Musiker mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.

Dauer der Förderung

Studium mit Abschluss:
  • Gefördert werden Masterstudien, die Vorbereitung auf das Konzertexamen sowie die Teilnahme an Meisterklassen.
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
  • Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit der jeweiligen Ausbildungsstufe (zwischen 10 und 24 Monaten) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
  • Eine Verlängerung des Stipendiums über die Maximaldauer von 24 Monaten ist nur dann möglich, wenn ein Wechsel in einen neuen Ausbildungsabschnitt geplant ist (i.d.R. vom Master in ein vertiefendes Studium wie Konzertexamen oder Meisterklasse). In diesen Fällen kann sich die Verlängerung auf bis zu 24 Monate erstrecken.

Vertiefende Studien ohne Abschluss:
  • Die Förderung erstreckt sich über ein Studienjahr. In einzelnen Fällen kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden.
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher

Stipendienleistungen

  • eine monatliche Stipendienrate von 992 Euro
  • Reisekostenpauschale
  • eine einmalige Studienbeihilfe
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen beantragen:
  • monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
  • monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
  • Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen

Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
  • Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Deutschkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache an der deutschen Gastinstitution Deutsch ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.

Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.

Auswahl

Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Musik trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Musikhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Tonaufnahmen die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).

Auswahlkriterien
  • die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Weitere Informationen

Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der im Antrag genannten Musikhochschulen. Die jeweilige Musikhochschule entscheidet über die Zulassung. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Musikhochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte eine vom DAAD positiv beschiedene Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner Hochschule zugelassen werden, kann das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.

Gefördert von:

  • Auswärtiges Amt

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