Beschreibung des Programms
Zielgruppe
Akademische Voraussetzungen
- Studienplatz an einer deutschen Hochschule. Die Hochschule muss staatlich oder staatlich anerkannt sein.
- Der Studiengang ist ein Vollzeitstudiengang.
- Studierende haben das 3. Fachsemester noch nicht überschritten. Es ist nicht möglich, sich nur für die Förderung eines Masters zu bewerben.
- Bewerbende dürfen noch kein Studium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist oder als gleichwertig zu einem deutschen Abschluss eingestuft wurde.
Laufzeit
Stipendienleistung
- Bis zu 855 Euro monatliche Förderung zuzüglich 300 Euro Studienkostenpauschale
- Eine persönliche Begleitung
- Weitere Unterstützungen
Formalia
Bewerbungsschluss
- 1. Oktober bis 15. Januar (24 Uhr) für eine Förderung ab dem nächsten Wintersemester
- 1. April bis 15. Juli (24 Uhr) für eine Förderung ab dem nächsten Sommersemester
Bewerbungsvoraussetzungen
- Studierende mit Fluchterfahrung in einem Vollzeitstudiengang
- Studienplatz an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 3. Fachsemester
- Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau C1
- Förderberechtigung nach §8 BAföG (wird nach Mitteilung des aktuellen Aufenthaltsstatus geprüft)