Stipendiendatenbank
Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Studienstipendien - Master-/Aufbaustudium im Fachbereich der Darstellenden Kunst • DAAD
Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Was wird gefördert?
- ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss oder
- ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium)
Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich der Darstellenden Kunst (Schauspiel, Theaterregie/Theaterdramaturgie, Musical, Performance Studies, Tanz, Choreographie) gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus den Fachbereichen Theater- und Tanzwissenschaft bzw. für Künstlerinnen und Künstler mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
Dauer der Förderung
- zwischen 10 und 24 Monaten in Abhängigkeit von der Dauer des gewählten Studiengangs oder des Studienvorhabens
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
- Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bei 2-jährigen Studiengängen erfolgt eine Weiterförderung nach dem ersten Studienjahr, wenn Ihre bis dahin erbrachten Studienleistungen erwarten lassen, dass Sie das Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden .
- Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland im ersten Studienjahr eines postgradualen Studiengangs befinden, können sich für das 2. Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist ausgeschlossen.
- ein Studienjahr
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
Stipendienleistungen
- eine monatliche Stipendienrate von 861 Euro
- Zuschuss zu den Reisekosten
- eine einmalige Studienbeihilfe
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für mitreisende Familienangehörige
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist. Pandemiebedingt finden vorgeschaltete Deutschkurse möglicherweise online statt.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die entweder im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland bis zum Ende der Förderung abgelegt wird
Auswahl
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Darstellende Kunst trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).
Auswahlkriterien
- die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben
Weitere Informationen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ihr Hochschulabschluss sollte zum Bewerbungstermin in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
- Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungstermin länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.
- Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben ist, in dem ein Auslandsaufenthalt vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich, er findet nicht im Heimatland statt, und beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit. Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Sprachkenntnisse
Bewerbungsunterlagen
1. Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland. (Motivationsschreiben; 1 - 3 Seiten). Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 1.
- Formular „Informationen über Ihre gewünschten Masterstudiengänge“
- falls bereits vorhanden: Zulassungsbescheid der Gasthochschule. Liegt die Zulassung bei Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese rechtzeitig bei der Hochschule beantragen und die Zulassungsbestätigung vor Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind und eine Stipendienzusage des DAAD nur dann wirksam wird, wenn Sie an der gewünschten Gasthochschule zugelassen werden.
- Betreuungszusage eines deutschen Hochschullehrers/einer deutschen Hochschullehrerin
- Einen aktuellen Notenspiegel/Transcript of Records mit Einzelnoten, inklusive Erklärung des Notensystems.
- Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n); das Zeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
- Nachweis über die Kenntnisse der Unterrichtssprache (Deutsch oder Englisch). Der Sprachnachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
- Sonstige Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Arbeitsbescheinigungen)
Aktueller Hinweis: Im absoluten Ausnahmefall, falls Sie Corona-bedingt kein Sprachzeugnis einreichen können (z.B. aufgrund der Schließung von Hochschulen oder Sprachtestzentren und wenn auch kein digitaler Sprachtest möglich ist), laden Sie bitte bei Ihrer Bewerbung anstelle des fehlenden Dokuments eine entsprechende Begründung mit einer Selbsteinschätzung Ihres aktuellen Sprachniveaus nach dem GER hoch (Tipps für die Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse finden Sie hier unter Abschnitt A/Punkt 8).
Das Fehlen eines Sprachnachweises führt in diesen Fällen nicht zu einer formalen Ablehnung Ihrer Stipendienbewerbung durch den DAAD. Eingereichte Sprachnachweise fließen aber in die Bewertung ein. Falls Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch einen Sprachnachweis erwerben, reichen Sie ihn bitte nach.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie für die Studienplatzbewerbung an der deutschen Hochschule und somit für den Antritt des Stipendiums trotzdem auf jeden Fall einen Sprachnachweis benötigen.
2. Einreichung der Arbeitsproben über die Mediendatenbank des DAAD:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 16.11. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die Mediendatenbank des DAAD. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 30. November MEZ in die Mediendatenbank hoch (www.daad.de/extrainfo).
Bitte laden Sie keine Arbeitsproben im DAAD-Portal hoch!
Alle unter 1. und 2. aufgeführten Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Für Dokumente in anderen Sprachen sind Übersetzungen erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
Der Zugang zum Bewerbungsportal wird in der Regel spätestens ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bewerbungsschluss
02.11.2021
Bewerbungsort
Hinweise zur Bewerbung
- Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen im DAAD-Portal (siehe Punkt 1) und in der Mediendatenbank des DAAD (siehe Punkt 2) einreichen.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages.
- Verspätete oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
- Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.
Informations- und Beratungsstellen
Servicio Alemán de Intercambio Académico
Calle Kepler 157, Col. Nueva Anzures, Del. Miguel Hidalgo
C.P. 11590 Mexiko-Stadt
Mexiko
Tel.: +52 (55)/525018-83
Fax.: +52 (55)/525018-04
E-Mail.: info@daadmx.org
WWW.: https://www.daad.mx
Dr. André Hammelmann
Universidad Nacional Autónoma de México
Centro de Enseñanza de Lenguas Extranjeras (CELE)
Edificio "B", Cubículo 108
Circuito Interior s/n, Ciudad Universitaria, 04510 México D.F.
Tel: ++52 55-5622 0683 a 86 ext. 250 (horario de asesoría)
Asesoría: martes y jueves 16:00 a 17:30 Horas
Elisa Mai
Universidad de Guadalajara
Centro Universitario de Ciencias Sociales y Humanidades
-Departamento de Lenguas Modernas-
Calle Guanajuato, 1047
Col. Alcalde Barranquitas
44260 Guadalajara (Jalisco), México
Tel.: ++52 33 38 19 33 00, ext. 234 21
++52 33 38 19 33 64, ext. 234 21
Weiterführende Informationen
- DAAD-Website Rubrik „Studienangebote in Deutschland“
- DAAD-Website Rubrik „10 Schritte nach Deutschland“ zur Vorbereitung eines Studienaufenthaltes in Deutschland
- DAAD-Website "Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien"
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal
Und so müssen Sie vorgehen:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)
2. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)
- Online-Bewerbungsformular herunterladen und ausfüllen
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten
- ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
- Papierunterlagen (außer Gutachten) einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
- Das ausgefüllte Antragsformular sowie die erforderlichen Anlagen (außer Gutachten und gegebenenfalls einzureichende Arbeitsproben) im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
- Die hochgeladenen Bewerbungsdokumente online absenden.
3.Einreichung der Arbeitsproben über die Mediendatenbank des DAAD:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 16.11. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die Mediendatenbank des DAAD. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 30. November MEZ in die Mediendatenbank hoch.
Bitte laden Sie keine Arbeitsproben im DAAD-Portal hoch!
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (MEZ) unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Bewerbung mit ein.
Eine Bewerbung ist in diesem Programm derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie den in den Bewerbungsverfahren angegebenen Bewerbungsschluss.