Stipendiendatenbank
Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Studienstiftung des deutschen Volkes: Förderung für Studierende
Beschreibung des Programms
Dabei gibt es verschiedene Zugangswege: Zum einen können Schulleitungen ihre besten und engagiertesten Abiturientinnen und Abiturienten für eine Aufnahme vorschlagen; dies gilt auch für deutsche Schulen im Ausland, solange die Vorgeschlagenen die Bedingungen des §8 BAföG erfüllen. Des Weiteren können Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren begabte und leistungsstarke Studierende ab dem 3. Fachsemester vorschlagen, die sie aus der eigenen Lehre kennen. Zudem können die Prüfungsämter von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen in Deutschland einmal jährlich die besten Studierenden im 3. oder 4. Fachsemester eines Bachelor- oder Staatsexamensstudiengangs nominieren. Studierende im 1. und 2. Studiensemester können sich außerdem selbst bewerben und einen Auswahltest absolvieren.
Zielgruppe
Voraussetzung für die Förderung in Deutschland ist, dass Studierende entweder (a) eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen oder (b) die Voraussetzungen nach §8 BAföG erfüllen. Die Voraussetzungen nach §8 BAföG erfüllen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und in der Regel Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sowie in Deutschland daueraufenthaltsberechtigte Personen; darüber hinaus auch anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte; Geduldete jedoch erst nach einer 15-monatigen Wartefrist. Für die Bewerbung auf ein Stipendium der Studienstiftung gibt es keine formalen Altersgrenzen.
Für ein Studium an Hochschulen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz können Studierende nur dann gefördert werden, wenn sie die Bedingungen des §8 Abs. 1 bis 3 BAföG erfüllen.
Akademische Voraussetzungen
Laufzeit
Stipendienleistung
Außerdem bietet die Studienstiftung ein umfangreiches Veranstaltungsangebot: Sie organisiert Sprachkurse im europäischen Ausland, wissenschaftliche Veranstaltungen in ganz Deutschland und am Studienort sowie Soft-Skills-Seminare und Workshops zur Berufsorientierung. Im Zentrum aller Veranstaltungen steht der anregende Ideenaustausch unter engagierten und aufgeschlossenen Studierenden sowie das lebendige Miteinander über weltanschauliche, kulturelle, politische und soziale Grenzen hinweg.
Die Geförderten erhalten zudem Zugang zum Netzwerk der Studienstiftung, das aus über 60.000 Alumni sowie Studierenden weltweit besteht.
Formalia
Informationen zum Vorschlagswesen für Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren und Prüfungsämter finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Studienstiftung: www.studienstiftung.de/studienfoerderung/vorschlag
Bewerbungsschluss
Prüfungsämter an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen können ihre Vorschläge bis zu einem bestimmten Stichtag im Juni bzw. Juli eines jeden Jahres einreichen, weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Studienstiftung.
Für die Vorschläge von Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren gibt es keine festen Fristen, diese können das ganze Jahr über eingereicht werden. Studierende in einem viersemestrigen Masterstudium können bis spätestens zum Ende ihres ersten Mastersemesters vorgeschlagen werden. In einem dreisemestrigen Masterstudium sollte der Vorschlag in den ersten 3 Monaten des Masterstudiums eingehen. Bei einem einjährigen Masterstudium müssen Vorschlag und Bewerbungsunterlagen bereits vor Beginn des Masterstudiums vorliegen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Für die Förderung gibt es keine formalen Altersgrenzen.
Die Förderfähigkeit eines Studiums richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des BAföG. Auch die Studienstiftung fördert Studierende grundsätzlich bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master).
- Die Studienstiftung fördert Studierende an Hochschulen in Deutschland, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie dauerhaft aufenthaltsberechtige Personen.
- Die Studienstiftung erwartet nachweisbar überdurchschnittliche Studienleistungen und dauerhaftes gesellschaftliches Engagement.
- Für eine Förderung nach einem Fachwechsel orientieren wir uns an den entsprechenden BAföG-Regeln. Eine Bewerbung für die Förderung eines Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudiums ist nicht möglich.
- Das (angestrebte) Studium ist ein Vollzeitstudium. Teilzeitstudien können nicht gefördert werden.
- Das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes schließt eine gleichzeitige (finanzielle wie ideelle) Förderung durch das Deutschlandstipendium oder ein Stipendium der anderen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Begabtenförderwerke aus. Der Erhalt eines dieser Stipendien stellt keinen Hinderungsgrund für einen Vorschlag und eine nachfolgende Bewerbung durch die vorgeschlagene Person dar. Nach einer Förderzusage durch die Studienstiftung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin 3 Monate Zeit, das Stipendium der Studienstiftung anzutreten und ggf. die Mitgliedschaft in einem der anderen Förderwerke zu beenden.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen